Flüssiggastank – Prüfung, Wartung & Instandhaltung

Wann muss ich eine Prüfung bei meinem Flüssiggastank machen?

Der Gesetzgeber legt verschieden Fristen zur Prüfung der Gastankanlagen fest. Hierbei wird zwischen dem Aufstellungsort und der Art der Prüfung unterschieden. Zur Übersicht dient die folgende Tabelle:

Art der Aufstellung Art der Prüfung Prüffrist
oberirdisch, erdgedeckt oder halboberirdisch mit Epoxid-harzbeschichtung
innere Prüfung
alle 10 Jahre
Erdgedeckt mit Bitumen-isolierung und kathodischer Korrosionsschutzanlage (KKS)
innere Prüfung
alle 10 Jahre
Erdgedeckt mit Bitumenisolierung
innere Prüfung
alle 5 Jahre
ohne KKS-Anlage
Druckprüfung
alle 10 Jahre
Unabhängig von der Aufstellungsartalle Flüssiggasbehälter
äußere Prüfung
alle 2 Jahre
Wiederkehrende Prüfung der KKS-Anlage (kathodische-Korrosionsaschutz-Anlage) ohne Fremdstrom
im Rahmen deräußeren Prüfung
alle 2 Jahre

Die Fristen der inneren Prüfung und der Druckprüfungen der Flüssiggasbehälter laufen vom Tag der ersten Abnahmeprüfung und müssen bis spätestens zum Ablauf des Fälligkeitsmonats durchgeführt sein. Gleiches gilt für die 2-jährigen äußeren Prüfungen an Flüssiggasbehältern.

Wer führt eine Prüfung des Gastanks durch?

Diese Prüfungen an den Flüssiggasbehältern werden von uns auf Wunsch durchgeführt. Bei Interesse unterbreiten wir Ihnen gerne ein aktuelles Angebot für die Prüfung von Flüssiggastanks.

Was muss ich vor der Inbetriebnahme eines Flüssiggastanks beachten?

Die folgenden Schritte sind nötig, bevor ein Flüssiggastank befüllt und in Betrieb genommen werden kann:

– Prüfung des Tanks
– Prüfung der Rohrleitungen bis zur Heizung
– Funktionsprüfung der Gasgeräte
– Funktionsprüfung der Abgasanlage
– Einweisung & Dokumentation